1. Die in dieser Preisliste angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer ab Werk 46035-Ostiglia (MN) - Italien. Diese Preisliste storniert und ersetzt die frühere Preisliste.
  2. Die Anlieferung der Geräte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
  3. Die Gewährleistung unserer Maschinen für Defekten in der Herstellung und/oder Montage dauert 12 Monaten, an Gefahrenübergabe gerechnet. Die Gewährleistung deckt ausschliesslich den kostenlosen Ersatz der fehlenden Teilen geliefert FCA-Anlieferungsort. Keine Montagekosten werden von dieser Garantie gedeckt. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Vertragspartner oder Dritte, versäumte Wartungsarbeiten, wenn die so üblich sind und/oder von uns empfohlen wurden, normale Abnutzung und Verschleiß – insbesondere von Verschleißteilen – fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel.
  4. Eventuelle Reklamationen sollen am Hersteller innerhalb 8 Tagen von der Übernahme der Ware schriftlich mit ausführlichen Bildern und Beschreibung des Mangels mittgeteilt, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen (Art. 1495 C.C.). Innerhalb 7 Tagen wird der Hersteller die Reklamation nachprüfen und die entsprechende Hinweise zur Reklamationslösung vorschlagen.
  5. Eventuelle Rückgaben der Ware sollen FCA-Ostiglia (Mn) geliefert werden, nur ausschliesslich nach der schriftlichen Bestätigung des Herstellers.
  6. Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich als solche so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist/Der Liefertermin verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, insbesondere Streiks und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Leistung des verkauften Gegenstandes von Einfluss sind.
  7. Jeder Auftrag (Bestellung) bedarf zu seiner rechtsverbindlichen Annahme unserer schriftlichen Bestätigung. Das Vertragsverhältnis kommt erst zu Stande, wenn wir dem Vertragspartner eine Auftragsbestätigung übersenden. 
  8. Technische Daten und Bilder der Maschinen sind friebleibend. Der Hersteller kann jederzeit die Eigenschaften der Maschinen und Zubehöre freiwillig ändern. Die Bilder in der Preisliste zeigen nicht immer das Grundmodell der Maschinen.
  9. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung der Vergütung und bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bereits bestehenden Forderungen und der im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware bestehenden Nebenforderungen (Verzugszinsen, Verzugsschaden etc.) als Vorbehaltsware von unserem Eigentum.
  10. Im Fall einer Streitigkeit, wird der Gerichtstand von VERONA zuständig bezeichnet.